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Kostenübernahme

Sie sind unsicher, welche Leistungen Ihnen zustehen? Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Pflegeleistungen und erklären Ihnen Ihre Möglichkeiten.

 

Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!

Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell, wenn sie auf die Hilfe eines Pflegedienstes angewiesen sind. Die Höhe der Kostenübernahme hängt vom Pflegegrad ab.

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Pflegesachleistungen – Ihr Anspruch auf Unterstützung

Wenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für ambulante Pflegeleistungen bis zu folgenden Höchstbeträgen:

  • Pflegegrad 2: 796 €

  • Pflegegrad 3: 1.497 €

  • Pflegegrad 4: 1.859 €

  • Pflegegrad 5: 2.299 €

 

Unsere qualifizierten Pflegekräfte unterstützen Sie in den Bereichen Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung.

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Pflegegeld & Kombinationsleistung

Möchten Sie einen Teil der Pflege selbst organisieren? Dann können Sie Pflegesachleistungen mit Pflegegeld kombinieren. So bleibt Ihnen mehr Flexibilität bei der Pflege.

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Entlastungsbetrag – 131 € zusätzlich

Alle Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1) erhalten monatlich 131 €, die für Betreuung, hauswirtschaftliche Hilfe oder Alltagsbegleitung genutzt werden können.

Individuelle Versorgung für Ihr Zuhause

Jeder Mensch hat individuelle Bedürfnisse – deshalb erhalten Sie von uns ein maßgeschneidertes Angebot für die bestmögliche Versorgung in den eigenen vier Wänden. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Pflegesituation.

Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!

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