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Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell, wenn sie auf die Hilfe eines Pflegedienstes angewiesen sind. Die Höhe der Kostenübernahme hängt vom Pflegegrad ab.
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Pflegesachleistungen – Ihr Anspruch auf Unterstützung
Wenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für ambulante Pflegeleistungen bis zu folgenden Höchstbeträgen:
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Pflegegrad 2: 796 €
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Pflegegrad 3: 1.497 €
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Pflegegrad 4: 1.859 €
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Pflegegrad 5: 2.299 €
Unsere qualifizierten Pflegekräfte unterstützen Sie in den Bereichen Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung.
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Pflegegeld & Kombinationsleistung
Möchten Sie einen Teil der Pflege selbst organisieren? Dann können Sie Pflegesachleistungen mit Pflegegeld kombinieren. So bleibt Ihnen mehr Flexibilität bei der Pflege.
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Entlastungsbetrag – 131 € zusätzlich
Alle Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1) erhalten monatlich 131 €, die für Betreuung, hauswirtschaftliche Hilfe oder Alltagsbegleitung genutzt werden können.
