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Kostenübernahme

Sie sind unsicher, welche Leistungen Ihnen zustehen? Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Pflegeleistungen und erklären Ihnen Ihre Möglichkeiten.

 

Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!

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Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell, wenn sie auf die Hilfe eines Pflegedienstes angewiesen sind. Die Höhe der Kostenübernahme hängt vom Pflegegrad ab.

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Pflegesachleistungen – Ihr Anspruch auf Unterstützung

Wenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für ambulante Pflegeleistungen bis zu folgenden Höchstbeträgen:

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  • Pflegegrad 2: 796 €

  • Pflegegrad 3: 1.497 €

  • Pflegegrad 4: 1.859 €

  • Pflegegrad 5: 2.299 €

 

Unsere qualifizierten Pflegekräfte unterstützen Sie in den Bereichen Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung.

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Pflegegeld & Kombinationsleistung

Möchten Sie einen Teil der Pflege selbst organisieren? Dann können Sie Pflegesachleistungen mit Pflegegeld kombinieren. So bleibt Ihnen mehr Flexibilität bei der Pflege.

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Entlastungsbetrag – 131 € zusätzlich

Alle Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1) erhalten monatlich 131 €, die für Betreuung, hauswirtschaftliche Hilfe oder Alltagsbegleitung genutzt werden können.

Individuelle Versorgung für Ihr Zuhause

Jeder Mensch hat individuelle Bedürfnisse – deshalb erhalten Sie von uns ein maßgeschneidertes Angebot für die bestmögliche Versorgung in den eigenen vier Wänden. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Pflegesituation.

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Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!

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